BAföG & Co.: Hilfe zur Finanzierung
Was musst du bei einem Praktikum im Studium mit BAföG beachten? Und wie finanziert man ein Praktikum nach dem Abschluss? Diese Fragen stellen sich immer mehr Studenten und Absolventen, die für ihre Karriere praktische Erfahrungen sammeln wollen. Erfahre hier, welche Möglichkeiten der Finanzierung es für Praktikanten während und nach dem Studium gibt.
Was du zum Gehalt und Mindestlohn als Praktikant wissen musst
Durch den gesetzlichen Mindestlohn, haben manche Praktikanten die Möglichkeit, ein Gehalt für ihre Arbeit zu erhalten. Machst du ein freiwilliges Praktikum über drei Monate, muss dieses seit Januar 2025 mit dem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde vergütet werden. Der Mindestlohn gilt jedoch nicht für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika unter drei Monaten Länge. Bei diesen können die Unternehmen entscheiden, ob und wie hoch das Gehalt des Praktikanten ausfällt. Das Thema der Finanzierung spielt für viele angehende Praktikanten eine wichtige Rolle bei der Bewerbung bei einem Unternehmen. Erhältst du zum Beispiel eine Entlohnung von 600 bis 800 Euro, reicht dies nicht immer, um deine finanzielle Situation zu stemmen. Die meisten Praktikanten erhalten deswegen finanzielle Unterstützung von ihren Eltern oder finanzieren sich durch Ersparnisse.
Hier bekommst du einen Überblick darüber, wie Praktika in verschiedenen Branchen vergütet werden:
BRANCHE | DURCHSCHNITTLICHE VERGÜTUNG |
---|---|
Unternehmensberatung & Wirtschaftsprüfung | 1.420 Euro |
IT, Internet & Telekommunikation | 905 Euro |
Banken, Finanzen & Versicherungen | 1.240 Euro |
Konsum- & Gebrauchsgüter | 1.233 Euro |
Gesundheit & Pharma | 1.109 Euro |
Marketing | 692 Euro |
Medien | 692 Euro |
Chemie | 1.066 Euro |
Forschung & Wissenschaft | 1.003 Euro |
Fahrzeugtechnik | 1.000 Euro |
Baugewerbe | 996 Euro |
Bildung & Training | 983 Euro |
Fahrzeugbau & -zulieferer | 911 Euro |
Transport & Logistik | 1689 Euro |
Elektrotechnik, Feinmechanik & Optik | 1032 Euro |
Maschinen- & Anlagenbau | 1032 Euro |
Personal | 836 Euro |
Energie, Bau- & Rohstoffe | 809 Euro |
Was du beim BAföG bei einem Praktikum im Studium beachten musst
Seit 1971 unterstützt das Bundesausbildungsförderungsgesetz Schüler, Auszubildende und Studierende. Ein kurzer Überblick:
- Grundsätzlich hat jeder deutsche Studierende Anspruch auf staatliche Förderung.
- Die Höhe des Förderungsbedarfs hängt von mehreren Kriterien ab, vor allem dem Einkommen der Eltern.
- Der BAföG-Höchstsatz liegt ab dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro im Monat.
- Mit deinem Abschluss endet dein Anspruch auf die Ausbildungsförderung.
Da BAföG als zinsloses Darlehen bereitgestellt wird, musst du nur die Hälfte deines jeweiligen monatlichen Satzes zurückzahlen.
Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach deinem Abschluss.
Generell ist die genaue Höhe des jeweiligen BAföG-Satzes von vielen individuellen Faktoren abhängig. Das wichtigste Kriterium für die Gewährung und Höhe ist das Einkommen deiner Eltern. Es gibt zwar auch elternunabhängiges BAföG, das wird aber nur selten gewährt, da deine Eltern erstmal verpflichtet sind, für deine Ausbildung aufzukommen. Besitzt du ein eigenes Einkommen oder Sachwerte wie beispielsweise einen PKW, reduziert das die Höhe der staatlichen Unterstützung.
Wie viel BAföG du als Praktikant erhältst, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt du das Praktikum absolvierst und ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt.
BAföG und Pflichtpraktikum
Bei einem Pflichtpraktikum sieht die Ausbildungsordnung deines Studienganges die Ableistung einer praktischen Erfahrung vor. Das können vier bis in seltenen Fällen 52 Wochen sein. Dafür erhält das Unternehmen einen Bescheid und du meist Credits oder eine Note dafür.
Pflichtpraktikum vor dem Studium
Ist für deinen Studiengang ein bestimmter praktischer Nachweis vor dem Studium vorgeschrieben, kann dieser staatlich gefördert werden. Dafür musst du einen Nachweis erbringen, dass das Praktikum tatsächlich nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnung zwingend erforderlich ist. Das ist zu meist in der Ausbildungsvorschrift hinterlegt, die du deinem Antrag anfügst.
Pflichtpraktikum während des Studiums
Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- komplettes Praxissemester
- Blockpraktika während der Semesterferien
- Teilzeitpraktika während der Vorlesungszeit
In allen drei Fällen hast du als Praktikant während deines Studiums weiterhin Anspruch auf die Ausbildungsförderung.
Pflichtpraktikum nach dem Studium
Ein Pflichtpraktikum nach dem Studium ist nicht denkbar, da keine studienrelevanten Inhalte mehr in den Abschluss der Ausbildung fließen können. Verpflichtende Berufspraktika oder besondere Ausbildungszeiten wie Referendariate für Juristen und Lehrer fallen nicht unter die universitäre Ausbildungszeit und werden deswegen nicht staatlich unterstützt.
BAföG und freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum absolvieren Studenten unabhängig von den Ausbildungsvorschriften der Universität oder Fachhochschule. Die Förderung hängt hier vom Zeitraum und Umständen des Praktikums ab. Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick:
Zeitraum des Praktikums | Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung |
---|---|
Vor dem Studium | Keine Förderung |
Im Studium während der Semesterferien | Anspruch auf Förderung |
Im Studium Teilzeitpraktikum während Vorlesungszeit | Da das Studium weiterhin Schwerpunkt der Ausbildung ist, bleibt Anspruch auf Förderung bestehen |
Im Studium Vollzeitpraktikum während Vorlesungszeit | Kein Anspruch auf Förderung, da Ausbildung unterbrochen wird |
Bei Beurlaubung | Durch eine Beurlaubung wird das Studium unterbrochen und damit erlischt Anspruch auf Förderung |
Anrechnung deiner Praktikumsvergütung auf BAföG
Erhältst du für dein Pflichtpraktikum keine Vergütung, bleibt dein BAföG-Satz während der Zeit deines Praktikums unverändert.
Wird dein Pflichtpraktikum vergütet, wird die Praktikumsvergütung stets und in voller Höhe auf den Bedarf des Auszubildenden angerechnet. Zusätzlich werden für die Vergütung des Praktikanten keine Freibeträge gewährt. Das heißt, dein Einkommen wird durch den Zeitraum des Praktikums geteilt und monatlich auf dein BAföG angerechnet, sodass sich dieses vermindert.
Bei freiwilligen Praktika wird eine Vergütung bis zu 556 Euro monatlich nicht auf die BAföG-Unterstützung angerechnet und du erhältst Freibeträge auf das Einkommen:
- 850 Euro für den Ehegatten des Auszubildenden
- 770 Euro für jedes Kind des Auszubildenden
Sobald du als Praktikant über 556 Euro kommst, wird deine staatliche Unterstützung wieder anteilsmäßig vermindert.
Wie du dein Praktikum im Studium durch einen Bildungskredit förderst
Wird dein Praktikum nicht vergütet, kannst du auch einen Bildungskredit bei der KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) beantragen. Dieser ist für Studenten gedacht, die sich schon in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase ihres Studiums befinden. Dabei ist der Kredit flexibel und kann auf deine individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Konditionen des Bildungskredites im Überblick:
Konditionen | Bei Bildungskredit |
---|---|
Kreditvolumen | 1.000 bis 7.200 Euro |
Laufzeit | wahlweise bis zu 24 Monaten |
Auszahlung | 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro auf Wunsch Einmalauszahlung von bis zu 3.600 Euro |
Rückzahlung | erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate niedrige monatliche Rückzahlungsrate von 120 Euro |
Vorteile | keine versteckten Kosten einfache Antragstellung im Internet keine Leistungsnachweise nach Bewilligung erforderlich |
Weitere Informationen zum Bildungskredit findest du auch auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.
Bestimmte Stipendien unterstützen Praktikanten während des Studiums
Da du gerade bei Praxissemestern keine und nur wenig Gehalt von den Unternehmen erhältst und oftmals in eine andere Stadt ziehen musst, gibt es verschiedene Institutionen, die Praxiserfahrungen durch Stipendien unterstützen. Zum Beispiel:
Der deutsche Zahnarzt Service vergibt Stipendien speziell für Studierende der Zahnmedizin.
Die Stiftung für Begabtenförderung in der Landwirtschaft unterstützt Praxiseinsätze in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Wein- und Gartenbau.
Die Preh GmbH unterstützt pro Semester zwei Bachelor und zwei Masterstudenten der Ingenieurswissenschaften für praktische Erfahrungen.
Die E.W. Kuhlmann-Stiftung bezuschusst Praktika unabhängig von der Branche, bevorzugt aber in Non-Profit-Organisationen.
Das Deutschlandstipendium als größte Institution unterstützt jährlich mehr als 20.000 Studierende durch ein Stipendium, die sich in ihrer Freizeit auch ehrenamtlich engagieren.
Weitere Informationen zu Stipendien findest du auch auf stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Studierende können oft auch im Alltag richtig sparen, da sie beispielsweise Ermäßigungen bei Eintrittskarten oder andere Vergünstigungen bekommen. Studentenrabatte bekommst du u. a. bei iamstudent.de.
Staatliche Unterstützung vom Arbeitsamt als Praktikant nach dem Studium
Hast du deinen Abschluss in der Tasche, aber es mangelt dir noch an relevanter Berufserfahrung, kann das ein guter Grund für ein Praktikum sein. Als Absolvent kannst du staatliche Hilfe vom Arbeitsamt beanspruchen.
Bei dieser finanziellen Unterstützung gelten jedoch gewisse Regeln:
Beziehst du vor dem Praktikum bereits Bürgergeld, muss dein Sachbearbeiter dein Praktikum genehmigen.
Ist das Praktikum unbezahlt, stehen dir bei zweiwöchigen Praktika Unterstützungen zu, bei längeren Praktika nur nach Vereinbarung.
Ist das Praktikum bezahlt, entscheidet die Gehaltshöhe, welche Unterstützung dir zusteht.
Generell sollten Absolventen sich nicht schämen, vom Arbeitsamt staatliche Leistungen zu beanspruchen. Statt sich mit Kellnern oder Babysitten den Unterhalt zu verdienen, kann man die Zeit intensiv nutzen, um qualitative Bewerbungen zu schreiben.
Staatliche Leistungen im unbezahlten Praktikum
Bei unbezahlten Praktika zahlt das Arbeitsamt meist die volle Leistung, wenn es der Eignungsfeststellung oder dem Erwerb neuer Fähigkeiten dient. Aber Achtung, das Jobcenter gewährt als Leistungsträger gerade einmal zweiwöchige Praktika, in denen man finanzielle Unterstützung erhält. Viele Unternehmen suchen aber eher langfristige Praktikanten für drei bis sechs Monate. Kläre mit deinem Sachbearbeiter genau ab, welche Aufgaben du im Praktikum hast und welchen Nutzen es für den Berufseinstieg birgt. Ein Maßnahmenvertrag zwischen Leistungsträger und Arbeitgeber kann dann auch einen längeren Zeitraum gewährleisten und du erhältst weiterhin finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt.
Staatliche Leistungen im bezahlten Praktikum
Bei einem Praktikum zwischen Bachelor und Master ist man in der Regel noch immatrikuliert und kann Bürgergeld beanspruchen. Nach dem Studium gilt ein vergütetes Praktikum unter 556 Euro als Minijob. Ist ein Praktikum vergütet, wird das Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet. Beim Bürgergeld sind nur die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Danach behält die Agentur für Arbeit 80 Prozent des Verdienstes ein. Dem Arbeitslosen verbleiben 20 Prozent des zusätzlichen Geldes. Bei vergüteten Praktika, die über den Lohn eines Minijobs (556 Euro) hinausgehen, lässt sich der Niedrigverdienst möglicherweise mit Bürgergeld aufstocken. Beziehst du bereits vor dem Praktikum vom Arbeitsamt Bürgergeld, muss dir die zuständige Behörde, also Arbeitsagentur oder Jobcenter bzw. dein zuständiger Fallmanager/Sachbearbeiter, das Praktikum zunächst genehmigen.
Wer dennoch finanzielle Sicherheit haben möchte, kann den Berufseinstieg über Zeitarbeit in Betracht ziehen oder mit dem Arbeitgeber eine gut bezahlte, befristete Beschäftigung anstelle eines Praktikums aushandeln.
Wo willst du arbeiten?
Mit Wohngeld die Miete im Praktikum finanzieren
Eine weitere Möglichkeit, deine Zeit nach deinem Studium zu finanzieren, ist das Wohngeld. Dieses ermöglicht dir einen Zuschuss vom Arbeitsamt zu deiner Miete. Das Wichtigste in Kürze:
Im Praktikum verfügst du meist über ein geringes Einkommen, mit dem du nicht deinen Unterhalt finanzieren kannst. Praktikanten, die mit dem Wohngeldbetrag immer noch bedürftig wären, erhalten nur Bürgergeld. In diesem Bürgergeld-Satz ist das Wohngeld bereits mit eingerechnet. Das Wohngeld kann man im Rathaus, in der Stadtverwaltung oder beim Wohngeldamt der Stadt oder Gemeinde beantragen.
Die Leistungen können in einigen Fällen allerdings auch mit der Begründung, dass man dem Arbeitsmarkt während eines Praktikums nicht zur Verfügung steht, vom Arbeitsamt (ganz) gekürzt werden. Genehmigt der Leistungsträger das Praktikum nicht und du absolvierst es trotzdem, machst du dich strafbar.