Urlaubsanspruch im Praktikum
Wovon hängt mein Urlaubsanspruch im Praktikum ab?
Als Praktikant arbeitest du fünf Tage die Woche, beginnst deinen Arbeitstag morgens 9 Uhr und beendest ihn abends 17 Uhr – so weit fühlst du dich wie ein Arbeitnehmer in einem normalen Job. Also stehen dir doch auch Urlaubstage in deinem Praktikum zu oder? Jein.
Ob du im Praktikum einen Anspruch auf Urlaub hast und wenn ja, wie viele Urlaubstage dir zustehen, hängt nämlich von folgenden vier Faktoren ab:
- Art des Praktikums: freiwilliges Praktikum vs. Pflichtpraktikum
- Dauer des Praktikums
- Urlaubsregeln im Unternehmen
- Alter des Praktikanten
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Urlaubsanspruch bei freiwilligen Praktika
Möchtest du im Praktikum Urlaub nehmen, so ist das möglich, insofern du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Als freiwillig gelten Praktika, die nicht im Schulrecht oder der Prüfungsordnung deiner Hochschule vorgeschrieben sind. Dann hast du laut Bundesurlaubsgesetz § 26 BBiG in einem freiwilligen Praktikum – ab sechs Monaten Praktikumsdauer und bei einer Fünf-Tage-Woche – Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Praktikanten sogar einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr.
In den meisten Fällen wird dein Praktikum aber kein ganzes Jahr dauern – dann rechnest du die Tage pro Jahr natürlich auf jeden einzelnen Monat runter. Konkret heißt das: Beträgt die Dauer deines Praktikums mindestens einen Monat, aber maximal fünf Monate, stehen dir bei einer Fünftagewoche insgesamt 1,66 Urlaubstage pro Monat (20 Gesamturlaubstage geteilt durch 12 Monate) zur Verfügung. Bei einer Sechstagewoche sind es dann 2 Tage pro Monat.
Allerdings kann der Anspruch auf Urlaub erlöschen, wenn lediglich passive Besuche im Unternehmen erfolgen, du also nur beobachtest und als Praktikant nicht in den Arbeitsprozess eingebunden wirst. Somit leistest du in deinem Praktikum keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Betriebsergebnis und bekommst demnach auch keinen Urlaub vom Arbeitgeber. Klingt logisch, oder!?
Kein Urlaub im Pflichtpraktikum
Handelt es sich bei deinem Praktikum allerdings um ein Pflichtpraktikum, welches du z. B. in der Schule oder im Studium absolvieren musst und was demnach in deiner Schul- oder Studienordnung festgeschrieben ist, hast du leider keinen Anspruch auf Urlaub. Das liegt darin begründet, dass das Studium als vordergründig erachtet und dein Praktikum als Bestandteil des Studiums gilt. Dabei steht im Praktikum vor allem die durch deine Arbeit erworbenen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen im Vordergrund. Und rein rechtlich bist du während des Praktikums immer noch Student und kein Arbeitnehmer.
Obwohl bei einem Pflichtpraktikum rechtlich kein Arbeitsverhältnis zwischen Praktikanten und Betrieb vorliegt, kannst du aber versuchen, bei deinem Arbeitgeber Urlaubstage auszuhandeln. Beachte dann aber, dass dein verpflichtendes Praktikum ja meist eine vorgeschriebene Dauer hat und du diese abzüglich deiner Urlaubstage vielleicht nicht mehr erfüllst.
Gleiches gilt übrigens für eine angemessene Vergütung im Praktikum: Eigentlich hast du in einem Pflichtpraktikum auch keinen Anspruch auf Mindestlohn, aber oft bezahlen Arbeitgeber ihre Praktikanten trotzdem.
Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren musst, findest du hier passend zu deiner Studienrichtung offene Stellen für Praktika:
Als kleiner Ausgleich profitierst du als Praktikant in manchen Unternehmen aber von flexiblen Arbeitszeiten.
Die Ausnahme: Minderjährige im Praktikum
Praktikanten, die noch nicht volljährig sind, haben in jedem Fall Anspruch auf Urlaub im Praktikum – egal, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum handelt und unabhängig von der Dauer des Praktikums. In diesem Fall greift § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieser besagt, dass Arbeitgeber minderjährigen Praktikanten einen bezahlten Erholungsurlaub gewähren müssen, und zwar jährlich:
- mindestens 30 Tage, wenn der Praktikant zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Tage, wenn der Praktikant zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Tage, wenn derPraktikant zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Der Urlaubsanspruch für minderjährige Praktikanten bezieht sich natürlich wieder aufs gesamte Jahr – wenn du unter 16 Jahre alt bist, bekommst du also für dein Praktikum von drei Monaten nicht automatisch 30 Urlaubstage, sondern in dem Fall anteilig 7,5 Urlaubstage.
Wo willst du arbeiten?
Urlaubsanspruch in der Übersicht
Dauer | Art | Urlaub |
---|---|---|
unter 1 Monat | Pflichtpraktikum/freiwilliges Praktikum | kein Anspruch |
ab 1 Monat | Pflichtpraktikum | kein Anspruch |
ab 1 Monat | freiwilliges Praktikum | 1,66 Urlaubstage pro Monat |
ab 6 Monate | Pflichtpraktikum | kein Anspruch |
ab 6 Monate | freiwilliges Praktikum | Fünf-Tage-Woche: 20 Urlaubstage im Jahr Sechs-Tage-Woche: 24 Urlaubstage im Jahr |