Rechtliche Regelungen für Werkstudenten
60 Prozent der Studenten sind darauf angewiesen, neben dem Studium einer Beschäftigung nachzugehen – entweder als Minijobber oder als Werkstudent. Lies hier, was das Besondere an einer Werkstudentenposition ist.
20-Stunden-Regel
Du bist Werkstudent, wenn du in Vollzeit in einem Studium immatrikuliert bist und eine zeitlich begrenzte Beschäftigung ausübst, die direkt auf dein Studium Bezug nimmt. Zeitlich begrenzt bezieht sich hierbei auf die 20-Stunden-Regel für die Arbeitszeit. Das heißt, du darfst als Student während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Durch diese Grenze soll sichergestellt werden, dass du trotz Job genügend Zeit für dein Studium hast.
Überschreitest du die Grenze von 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche und das mehr als 26 Wochen pro Jahr (z. B., weil du in den Semesterferien mehr arbeiten möchtest als außerhalb der Semesterferien in der Vorlesungszeit), verlierst du deinen Werkstudentenstatus und musst wie normale Arbeitnehmer sämtliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Außerdem kannst du kein Werkstudent sein, wenn du ein Urlaubssemester, Teilzeitstudium, Promotionsstudium oder ein Duales Studium absolvierst.
Ausnahmen
- In der Zeit der Semesterferien gilt in der Regel, dass du deinen Job als Werkstudent auch in Vollzeit ausüben kannst. Du darfst aber die 26 Wochen Arbeitszeit im Jahr nicht überschreiten.
- Arbeitest du vorwiegend abends, nachts oder am Wochenende, kannst du die 20-Stunden-Regel überschreiten, solange dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.
Tipp
Frage am besten bei deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beim Service nach Informationen. Letztendlich entscheidet die über die Ausnahmen von den Regelungen was einen Job für Studenten während des Studiums und die Arbeitszeiten während der Tätigkeit betrifft.
Beliebteste Studiengänge für Werkstudenten
Informationen zur Versicherung als Werkstudent
Versicherung? Viele Studenten haben es erstmal nicht auf dem Schirm, dass sie teilweise schon Versicherungsleistungen für ihre Arbeit als Werkstudent zu zahlen haben und beachten die Regelungen diesbezüglich nicht. Keine gute Idee! Hier ein paar wichtige Informationen:
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Bist du unter 25 Jahre alt und Student, kannst du über die gesetzliche Krankenkasse deiner Eltern familienversichert bleiben. Verdienst du nicht mehr als 538 Euro im Monat, liegst du in der Geringfügigkeitsgrenze und musst dir um die Familienversicherung keine Sorgen machen.
Trittst du jedoch einen sogenannten Midijob an, verdienst also zwischen 538,01 und 2.000 Euro, musst du beachten, dass du eine Krankenversicherung für Studenten für deine Beschäftigung als Werkstudent abschließen musst.
Die Beiträge für Studenten sind grundsätzlich gleich, die Krankenkassen dürfen aber Zusatzbeiträge verlangen. Der Sockelbeitrag, den du überall zahlen musst, liegt bei 82,99 Euro und entspricht damit 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes von 812 Euro. Der dient als Bemessungsgrundlage, auch wenn du gar kein BAföG bekommst. Der Zusatzbeitrag variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Es lohnt sich also, die Angebote zu vergleichen.
Für die Pflegeversicherung gelten folgende Beiträge:
Ohne Kind und über 23 Jahre alt | Mit Kind oder unter 23 Jahre alt | Mehr als ein Kind |
---|---|---|
32,48 Euro/Monat | 27,61 Euro/Monat | 19,49 - 25,58 Euro/Monat |
Sozialversicherung
Werkstudenten sind weder in einer geringfügigen Beschäftigung noch in der Gleitzone verpflichtet, Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Nur der Arbeitgeber muss Pauschalabgaben für die Sozialversicherung zahlen.
Im ersten Moment bist du vielleicht erleichtert, dass du kein Geld in die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Sozialversicherung einzahlen musst. Aber bedenke: Wer z. B. nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch nicht von ihr profitieren. Viele Werkstudenten vergessen, dass sie auch nach vielen Jahren Beschäftigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern höchstens auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben.
Während du bei einem Gehalt unter 538 Euro die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen kannst, bist du bei einem Gehalt über 538 Euro auf jeden Fall rentenversicherungspflichtig. Der Beitrag richtet sich dann danach, wie viel Geld du als Gehalt verdienst. Auch hier gilt: Egal, ob du die Grenze sprengst und mehr als 538 Euro verdienst, oder nicht – du solltest so früh wie möglich im Leben in die Rentenversicherung einzahlen. Denn wer länger und mehr einzahlt, bekommt auch mehr raus.
Tipp
Informiere dich am besten direkt bei der Rentenversicherung über die Höhe des Beitrags.
Schon während deines Studiums kannst du auf deinen späteren Wunschberuf hinarbeiten. Im Folgenden erhältst du einen Überblick, was verschiedene Branchen und Berufe voraussetzen:
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Weitere Regelungen für Werkstudenten
Für Werkstudenten gibt es aber nicht nur Pflichten, die sie während ihrer Beschäftigung beachten müssen. Wir haben dir deshalb auch ein paar Rechte aufgeführt, die du während des Studiums mit Job geltend machen kannst.
Stundenlohn
Für Werkstudenten gilt der Mindestlohn von 12,41 Euro in der Stunde. Es gibt aber auch Arbeitgeber für Studenten, die nach Tarif bezahlen und bei denen du mehr verdienen kannst. So sind z. B. alle Hochschulen tarifgebunden und auch große Unternehmen bieten oft Gehälter, bei denen Arbeitnehmer auch als Werkstudenten in der Regel deutlich mehr Geld verdienen, als nur den Mindestlohn.
BAföG als Werkstudent
Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf BAföG. Wie hoch das ausfällt, hängt aber von deinem Einkommen ab – denn beim BAföG gilt ein jährlicher Freibetrag von maximal 6.270 Euro brutto oder knapp 522,50 Euro pro Monat. Alles, was du oberhalb dieser Grenze als Student verdienst, wird vom BAföG abgezogen. Verdienst du mehr als ca. 850 Euro im Monat, wird dein BAföG wegen deiner Beschäftigung komplett gestrichen.
Kindergeld als Werkstudent
Kindergeld gibt es auch für Werkstudenten. Aber nur, wenn du maximal 25 Jahre alt bist und weniger als 20 Wochenstunden arbeitest. Die Höhe deines Gehalts spielt hier keine Rolle.
Urlaub als Werkstudent
Während deiner Beschäftigung als Werkstudent hast du einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Da du lediglich 20 Stunden die Woche arbeitest, beträgt dein Urlaubsanspruch 12 Tage im Jahr. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber mit dir mehr Urlaubstage vereinbart und du somit mehr freie Zeit hast.
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Vor- und Nachteile im Überblick
Eine Beschäftigung als Werkstudent bietet neben einem monatlichen Einkommen die Möglichkeit, dein theoretisches Wissen praktisch einzusetzen und zu vertiefen. Außerdem können die Kontakte, die du als Werkstudent knüpfst, beim Berufseinstieg und für deine Karriere hilfreich sein. Wie immer gibt es aber auch hier einige Nachteile.
VORTEILE | NACHTEILE |
---|---|
Geld verdienen während des Studiums | Mögliche Kürzungen/Verlust von BAföG |
Relevante Praxiserfahrung | Wenig Zeit neben dem Studium |
Flexible Arbeitszeiten | Arbeit auch in den Semesterferien |
Aufbau eines fachbezogenen Netzwerks | Wegfall der Familienversicherung bei Midijob |
Übernahmechancen nach dem Studium | Rentenversicherungspflicht bei Verdienst über 450 Euro |
Evtl. Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben | Nacht- und Wochenendarbeit möglich |